Übungen WS
2011/2012
Kapitel 10: Entwicklungshilfe
Gliederung:
Konkretisierung
Zielbegründung: Verantwortung der
ehemaligen Kolonialmächte
Zielbegründung: Nivellierung des
Welteinkommens
Zielbegründung: eigene Vorteile der
gebenden Länder
Konkretisierung
Wir wollen uns zum Abschluss mit
der Problematik der Entwicklungshilfe befassen. Es handelt sich hierbei um ein
wirtschaftspolitisches Ziel aus dem Bereich der Außenwirtschaftspolitik.
Als erstes gilt es abzugrenzen,
was man unter Entwicklungshilfe versteht. Im Allgemeinen fasst man unter diesem
Begriff alle Maßnahmen der hochentwickelten Staaten zugunsten der sogenannten
Entwicklungsländer zusammen.
Zunächst gilt es hierbei den
Begriff des Entwicklungslandes abzugrenzen. Dieser Begriff „Entwicklung“
bezieht sich nicht auf die kulturelle, sondern allein auf die wirtschaftliche
Entwicklung eines Landes. Auch sogenannte Entwicklungsländer können sehr wohl
eine hochentwickelte auf lange Traditionen aufgebaute Kultur aufweisen, die
sogar den Kulturen der wirtschaftlich gesehen hoch entwickelten modernen
Staaten überlegen ist. Denn auch der Begriff der hochentwickelten Staaten
bezieht sich allein auf wirtschaftliche Zustände.
Die wirtschaftliche Entwicklung
eines Landes lässt sich nun zunächst am bisher erreichten wirtschaftlichen
Wohlstand messen, wobei als Maßstab das Inlandsprodukt pro Kopf gewählt werden
kann. Dieser Maßstab ist allerdings problematisch, da ein Land – z. B. aufgrund
hoher Rohstoffbestände – im Augenblick über ein sehr hohes Inlandsprodukt pro
Kopf verfügt, ohne dass diese Volkswirtschaft die allgemeinen Merkmale
aufweist, die notwendig sind, dass dieses hohe Wohlfahrtsniveau auf Dauer
erhalten werden kann. So besteht hier die Gefahr, dass dieses Land in Zukunft
wiederum auf das wirtschaftliche Niveau der Entwicklungsländer abfällt, wenn
nicht rechtzeitig Maßnahmen durchgeführt werden, welche die Nachhaltigkeit des
Wohlstandes garantieren.
Gerade aus diesen Gründen
bezieht man in der Regel den Begriff Entwicklungsland auf die strukturellen
Merkmale, welche für einen anhaltenden (nachhaltigen) Wohlstand unerlässlich
sind. Da Rohstoffbestände im Allgemeinen stets begrenzt sind und somit eines
Tages erschöpft sein werden, reicht es nicht aus, ein Land nur wegen seiner augenblicklichen
Rohstoffbestände und der daraus abgeleiteten Wohlfahrt als hoch entwickeltes
Land zu bezeichnen. Umgekehrt ist es also zumindest nicht nur der Umstand, dass
ein Land und seine Bürger in unserem Sinne arm sind, also noch nicht einmal ein
Einkommen beziehen, das nach unserem Verständnis zum Existenzminimum notwendig
ist, der ein Land zum Entwicklungsland macht.
Im Allgemeinen geht man davon
aus, dass wirtschaftliche Wohlfahrt in der Vergangenheit der heute
wirtschaftlich gesehen hochentwickelten Staaten dadurch ausgelöst wurde, dass
in der Vergangenheit von einer mehr naturbetonten landwirtschaftlichen und
einer handwerklichen Herstellung von Gütern zu einer maschinellen auf
Arbeitsteilung beruhenden industriellen Produktionsweise im großen Stil
übergegangen wurde. Industrielle Produktionsweise ist also ein unabdingbares
Merkmal eines hoch entwickelten Landes und umgekehrt ist es in erster Linie das
Fehlen einer industriellen Produktionsweise, welches die heutigen
Entwicklungsländer prägt.
Neben der Industriealisierung
wird eine hoch entwickelte Volkswirtschaft auch dadurch bestimmt, dass sich die
Bürger auf bestimmte Fertigkeiten spezialisieren und dass auf der Grundlage
dieser Spezialisierung eine arbeitsteilige Produktion stattfindet, die selbst
wiederum den Übergang zu einer Geldwirtschaft vorausgesetzt hat.
Ein Entwicklungsland zeichnet
sich somit dadurch aus, dass die Produktion vorwiegend in der Landwirtschaft
oder in kleinen Handwerksbetrieben stattfindet, dass weiterhin die einzelnen Wirtschaftseinheiten
den größten Teil ihres Bedarfes selbst produzieren und deshalb nur ganz wenige
Güter, welche sie nicht selbst produzieren können, im direkten Austausch gegen
selbst hergestellte Produkte erwerben.
Man könnte nun alle
wirtschaftlichen Hilfen, welche den so definierten Entwicklungsländern von
Seiten der hochentwickelten Staaten gewährt werden, dem Bereich der
Entwicklungshilfe zuordnen. Aber genauso wie es zweckmäßig ist, den Status
eines Entwicklungslandes primär nicht an seinem augenblicklichen materiellen
Wohlstand zu messen, genauso dürfte es zweckmäßig sein, nicht alle materiellen
Hilfen zugunsten eines Entwicklungslandes der Entwicklungshilfe zuzurechnen und
unter Entwicklungshilfe nur jene Maßnahmen zusammenfassen, welche den Zweck
verfolgen, die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder zu fördern.
Dies bedeutet, dass zur
Entwicklungshilfe im engeren Sinne nicht all die Akuthilfen gezählt werden, die
Ländern gewährt werden, welche von Naturkatastrophen heimgesucht werden und selbst
nicht in der Lage sind, sich aus dieser Not zu befreien. Solche Akuthilfen sind
nicht nur für Entwicklungsländer notwendig. Die heutigen Naturkatastrophen
erreichen teilweise einen Umfang, der auch die Möglichkeiten der reichsten
Länder überschreitet, denken wir nun an den Supergau
in Fukushima, der durch ein Erdbeben und einem Tsunami ausgelöst wurde und dessen Bekämpfung auch
die reiche Volkswirtschaft Japans
überforderte oder an die durch Orkane hervorgerufenen Verwüstungen, welchen die
USA eine der reichsten Nationen dieser Welt Jahr für Jahr ausgesetzt sind.
Natürlich ist es richtig, dass
die Entwicklungsländer sehr viel häufiger von diesen Naturkatastrophen
betroffen sind, da eine Missernte wegen Trockenheit ausreicht, um dieses Land
in schwere Nöte zu bringen, da aufgrund häufig anzutreffenden Monokulturen mit
einer Missernte fast die gesamte Produktion dieses Landes vernichtet wurde. Auf
jeden Fall haben es diese Länder eben wegen ihrer allgemeinen Armut sehr viel
schwieriger, mit Naturkatastrophen fertig zu werden als die hochentwickelten
Volkswirtschaften.
Alle Länder können somit in eine
Situation geraten, in der sie solche Akuthilfen benötigen. Die Notwendigkeit
einer solchen Hilfe ergibt sich aus der weltweiten Verpflichtung aller Nationen
aus einem Solidaritätsbewusstsein heraus. Sie dienen
auch nicht vorrangig dem Zweck, die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes zu
fördern. Ganz im Gegenteil muss befürchtet werden, dass Akuthilfen in Form von
unentgeltlichen Geschenken auf lange Sicht sogar für die wirtschaftliche
Entwicklung in den Entwicklungsländern schädlich sein können, dann nämlich,
wenn sie weite Bevölkerungskreise davon abhalten, sich selbst um die
Weiterentwicklung zu kümmern. Wirtschaftliche Entwicklung setzt aber ein gewisses
Maß an Erwerbssinn voraus.
Auf der anderen Seite wäre es
unzweckmäßig, wollte man nur dann von Entwicklungshilfe sprechen, wenn ein
Transfer in Form einer weltweiten Umverteilung von den reichen zu den ärmeren
Nationen stattfindet. Es mag zwar richtig sein, dass in der Mehrzahl der Fälle
tatsächlich Entwicklungshilfe bedeutet, dass die Staaten welche
Entwicklungshilfe gewähren, verlorene Zuschüsse gewähren. Es wäre jedoch
falsch, wenn man aus dieser Tatsache den Schluss ziehen würde, nur dann von Entwicklungshilfe
zu sprechen, wenn tatsächlich ein solcher Transfer stattfindet, wenn also das
gebende Land auf ein Teil seiner Wohlfahrt zugunsten eines Entwicklungslandes
verzichten würde. Maßgeblich sollte vielmehr sein, dass durch die Maßnahmen der
reicheren Länder die wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer
vorangetrieben wird, bzw. dass diese Maßnahmen zu diesem Zwecke erfolgen.
Zur Zeit des Merkantilismus
herrschte die Meinung vor, dass der Vorteil des einen Landes immer der Nachteil
eines anderen Landes sein müsse. In diesem Sinne könnte also ein
Entwicklungsland aus der Entwicklungshilfe nur dann profitieren, wenn auf
diesem Wege das Inlandsprodukt des gebenden Landes verringert wird. Der
Liberalismus hat dieser Ansicht widersprochen und aufgezeigt, dass es sehr wohl
harmonische Beziehungen zwischen den Nationen gibt, wonach Aktionen allen
Volkswirtschaften zugutekommen. Dies würde für das Problem der
Entwicklungshilfe bedeuten, dass es durchaus Maßnahmen der Entwicklungshilfe
gibt, welche die Entwicklungsländer in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung
voranbringen, die aber trotzdem denn gebenden Ländern keinen Schaden
verursachen, sondern sogar Nutzen bringen.
Entsprechend dem
weitverbreiteten Subsidiaritätsprinzip soll sich Hilfe (also auch
Entwicklungshilfe) vorwiegend darin äußern, dass sich die Hilfen darauf
beschränken, eine Selbsthilfe der Betroffenen hervorzubringen. Zwar kann diese
Hilfe zur Selbsthilfe durchaus auch aus verlorenen Zuschüssen an die
empfangende Nation bestehen; entscheidend ist jedoch, dass diese materiellen
Hilfen nur einen Anstoß geben sollen, dass die Betroffenen ihre Probleme selbst
zu lösen versuchen. Eine solche Hilfe entspricht auch im Allgemeinen dem
Selbstbewusstsein der Entwicklungsländer.
Zielbegründung:
Verantwortung der ehemaligen Kolonialmächte
Oftmals
wird die Forderung nach Entwicklungshilfe von Seiten der wirtschaftlich
hochentwickelten Staaten damit begründet, dass die meisten europäischen
Industrieländer im 19. und 20. Jahrhundert Kolonialmächte waren. Dies gilt in
erster Linie für Großbritannien und Frankreich, aber auch für Spanien, Portugal
und die Niederlande sowie für das deutsche Kaiserreich vor dem ersten Weltkrieg.
Es
werden in diesem Zusammenhang vor allem zwei Begründungsarten angeführt. Es
bestehe erstens eine Verpflichtung der ehemaligen Kolonialmächte als
Wiedergutmachung für frühere Ausbeutung. Die Kolonialmächte hätten
jahrhundertlang die heutigen Entwicklungsländer vor allem in Afrika und
Südamerika, aber auch in Fernost ausgebeutet, in dem sie sich wichtige, in
diesen Ländern gewonnene Rohstoffe aneigneten. Die heutigen europäischen
Industrienationen hätten also die Verpflichtung, das den heutigen
Entwicklungsländern in Form einer Entwicklungshilfe zurückzugeben, was sie
früher einmal nach heutigem Verständnis unrechtmäßig genommen haben.
Nun
wäre diese Art Begründung verständlich, wenn man auf der einen Seite davon
ausgehen könnte, dass die Entwicklungsländer heute vor allem deshalb auf
einem so niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstand
stehen, weil sie damals von den Kolonialmächten ausgebeutet wurden, weil also
der damalige Rohstoffreichtum dieser Länder nicht zum Aufbau einer
hochentwickelten Volkswirtschaft eingesetzt werden konnte. Allerdings hätten
auch diese Startnachteile zu Beginn der Entstehung der heutigen
Entwicklungsländer durch einen zielbewussten Aufbau dieser Volkswirtschaften
sehr wohl überwunden werden können.
Auf
der anderen Seite müsste dann folgerichtig der heutige Wohlstand der
europäischen Industrieländer maßgeblich darauf zurückgeführt werden können,
dass diese Staaten die Kolonialländer ausgebeutet hatten. Gewissermaßen gibt
eine Nation den in der Vergangenheit nach heutigem Verständnis zu Unrecht
erworbenen Reichtum wiederum zurück. Weder hat die heutige Armut in den
Entwicklungsländern noch die Ausbeutung durch die Kolonialmächte vor vielen
Generationen zwingend mit der damaligen Ausbeutung zu tun.
Nun
mag der heute immer noch sehr niedrige Wohlstand der heutigen Entwicklungsländer
neben anderen Ursachen auch darauf zurückgeführt werden, dass in der
Vergangenheit die Ressourcen dieser Länder nicht für den eigenen Aufbau einer
modernen Industriegesellschaft eingesetzt werden konnten. Es wird jedoch wohl
kaum davon gesprochen werden können, dass die heutige Bevölkerung in den
europäischen Industrienationen ihren Reichtum vorwiegend dem Umstand zu
verdanken hat, dass die Urahnen vor vielen Generationen die Kolonialländer
ausgebeutet hatten.
Der
heutige Reichtum in den europäischen Industrienationen hängt damit zusammen,
dass seit dem 19. Jahrhundert diese Länder zu sehr effizienten
Volkswirtschaften ausgebaut wurden, es ist einer Vielzahl von Erfindungen und
einem ständigen produktivitätssteigernden Wettbewerb der einzelnen
Unternehmungen zu verdanken, dass das durchschnittliche Einkommen in den
Industrienationen heutzutage so viel höher ist als in den Entwicklungsländern.
Auch die USA, welche nie zu den Kolonialmächten zählten, sogar am Anfang ihrer
Geschichte zu den von England ausgebeuteten Ländern zählten, stehen heute an
der Spitze der erfolgreichen wirtschaftlichen Nationen.
Zweitens
lässt sich die Verpflichtung der heutigen europäischen Industrienationen aus
der Verantwortung ableiten, welche die ehemaligen Kolonialländer gegenüber den
heutigen Entwicklungsländern auf sich genommen haben. Dadurch, dass die
Kolonialmächte damals die Regierung der Kolonialländer übernommen haben, haben
sie auch die Verantwortung für die allgemeine Entwicklung dieser Länder übernommen.
Als dann nach dem zweiten Weltkrieg die einzelnen Kolonien in die
Selbständigkeit entlassen wurden, hatten die ehemaligen Kolonialmächte auch die
Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Länder auch zu
selbständigen Volkswirtschaften entwickeln, die in der Lage sind, sich selbst
zu ernähren. Da diese Verpflichtungen zu einem großen Teil nicht erfüllt
wurden, erwuchs den ehemaligen Kolonialmächten zumindest die Aufgabe, durch
eine großzügige Entwicklungshilfe diese Möglichkeiten nachträglich zu eröffnen.
Zielbegründung:
Nivellierung des Welteinkommens
Die
Entwicklungshilfe ist auch Ausfluss des allgemeinen Zieles der Nivellierung
angewandt auf internationale Beziehungen. Dieses Nivellierungsziel wird vor
allem von Sozialdemokraten und Linken nicht nur auf nationaler Ebene, sondern
auch weltweit angestrebt.
Im
Hintergrund steht das Egalitätsprinzip, wonach alle Menschen gleich seien und
wonach deshalb auch im Idealfalle alle Menschen ein gleichhohes Realeinkommen
erhalten sollten. Nun habe ich bereits in anderen Artikeln darauf hingewiesen,
dass dieses Ziel in dieser Schärfe nur von einem Teil der utopischen
Urkommunisten während der Französischen Revolution vertreten wurde und dass vor
allem innerhalb des realen Kommunismus in der Sowjetunion sehr wohl
Einkommensdifferenzierungen als notwendig und erwünscht angesehen wurden. Das
Gleichheitsprinzip besagt eben nur, dass gleiches gleich behandelt werden
solle, im Hinblick auf die Bedürfnisse und den
Leistungswillen unterscheiden sich jedoch die Menschen sehr wohl.
Für
Anhänger des Nivellierungszieles spielt jedoch das Egalitätsprinzip insoweit
doch noch eine Rolle, als die Meinung vertreten wird, dass die realen
Einkommensunterschiede zu groß sind und keinesfalls Ergebnis unterschiedlicher Bedürfnisse
und unterschiedlichem Leistungswillen sein könne. Im Grunde werden zumeist nur
solche Einkommensunterschiede toleriert, welche sich aus unterschiedlicher
Arbeitsleistung ergeben, während gleichzeitig die Auffassung vertreten wird,
dass jegliches Einkommen aus Kapital unerwünscht sei, dass einem Kapitalangebot
keine Leistung entspreche, welche honoriert werden sollte. Wenn es also schon
nicht möglich und vielleicht auch nicht erwünscht sei, dass die Einkommensunterschiede vollständig abgebaut werden, so sei
es zumindest erforderlich, das in der Realität anzutreffende große Ausmaß an
Ungleichheit zu reduzieren.
In
einer gewissen anderen Form gelten jedoch nicht nur bei den Sozialisten,
sondern ganz allgemein alle Menschen als gleich, nämlich in dem Sinne, dass es
zu den ganz allgemein geltenden Menschenrechten zählt, dass jeder Mensch einen
Anspruch auf ein Mindesteinkommen in Höhe des Existenzminimums habe. Sofern
dieses Ziel nicht verwirklicht sei, habe der Staat die Aufgabe zur Durchsetzung
dieses Sozialprinzips. Dieses Ziel gelte es nun nicht nur auf nationaler Ebene,
sondern auf der ganzen Welt durchzusetzen.
Ansonsten
herrscht die Meinung vor, dass unterschiedlicher Leistungswille und
unterschiedlicher Bedarf sehr wohl Einkommensunterschiede rechtfertigen, wobei
natürlich unterschiedlicher Bedarf aus realen Zusammenhängen (z. B. bei
familiärer Verpflichtung oder auch aus Krankheitsgründen) erwachsen muss. Es
gilt natürlich nicht, dass jeder ohne eigene Leistung einen Anspruch auf ein
Einkommen beliebiger Höhe erheben kann. Genauso muss auch bei der Realisierung
des Leistungsprinzips gewährleistet sein, dass Unterschiede in der Leistung
nicht etwa nur deshalb bestehen, weil unterschiedliche Personen
unterschiedliches Vermögen geerbt haben und nur aus diesen Gründen mehr
Leistung erbringen können.
Ich
habe bereits an anderer Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass John Rawls aus
dem Gleichheitspostulat eine etwas andere Forderung
abgeleitet hat. Aus Gerechtigkeitsgründen komme es weniger darauf an, dass Einkommensunterschiede abgebaut werden, dass also
Einkommensunterschiede per se unerwünscht sind, sondern es komme allein darauf
an, dass das reale Einkommen der einkommensschwächsten Bevölkerungsgruppe
erhöht wird. Politische Maßnahmen, die letzten Endes sogar das Einkommen der
Reichen erhöht, vielleicht sogar stärker erhöht, als das Einkommen der ärmeren
Bevölkerungsschichten sind solange erwünscht, als es gelingt, durch diese
Maßnahmen das Einkommen der Ärmsten zu erhöhen. Dies ist das im Rahmen der
Verteilungspolitik anzustrebende Ziel, nicht jedoch das Ziel, die
Einkommensunterschiede als solche zu reduzieren.
Bei
unseren bisherigen Überlegungen ging es im Grunde genommen um eine
altruistische Haltung. Die Entwicklungshilfe wird gefordert nicht etwa um
unseren eigenen Bedürfnissen zu entsprechen, sondern aus Verantwortung
gegenüber unseren Mitmenschen, nicht nur im eigenen Land, sondern auf der
ganzen Welt. Allerdings wird die Forderung nach einem Abbau von Ungleichheiten
nicht nur aus altruistischen Motiven heraus erhoben. Bisweilen geht es bei
dieser Forderung auch darum, das eigene Wohl zu fördern. So wird oftmals davon
ausgegangen, dass eine zu große Differenzierung in den Einkommen die Gefahr von
sozialen Revolutionen auslöst. Diese Überlegung gilt zunächst für den Bereich
einer Volkswirtschaft. So hängt die Stabilität der gegenwärtigen politischen
Ordnung eben auch davon ab, ob sich auch alle Bevölkerungsgruppen als gerecht
behandelt empfinden, Bevölkerungsgruppen, die sich als ausgebeutet empfinden,
neigen sehr leicht dazu, sich revolutionären Ideen zuzuwenden.
Diese
Überlegung lässt sich jedoch auch auf die gesamte Weltwirtschaft anwenden. Wenn
die Einkommensunterschiede zwischen den
hochentwickelten und den noch nicht wirtschaftlich entwickelten Volkswirtschaften
enorm groß sind, vor allem wenn diese Unterschiede noch zunehmen, steigt die
Gefahr, dass sich die benachteiligten Nationen eines Tages in Form von Kriegen
gegen die heute hochentwickelten Nationen wenden und ähnlich wie bei den
Völkerwanderungen im Altertum und Mittealter die industrialisierten Staaten
überrennen.
Zielbegründung:
eigene Vorteile der gebenden Länder
Im
letzten Abschnitt hatten wir bereits gesehen, dass auch das Ziel einer Nivellierung
bisweilen damit erklärt wird, dass auf diese Weise die eigenen Interessen
gewahrt werden, indem drohende Revolutionen und Kriege verhindert werden. Ganz
generell gilt, dass die hochentwickelten Staaten zum Teil auch einfach deshalb
Entwicklungshilfe leisten, weil sie glauben, auf diese Weise auf lange Sicht
eigene Vorteile zu erlangen. Die Entwicklungshilfe wird hier als eine Art
Investition aufgefasst. Man bringt in den gegenwärtigen Perioden Kosten auf, um
in den zukünftigen Perioden materielle Gewinne zu erzielen, welche die
aufgebrachten Kosten in der Vergangenheit kompensieren und überkompensieren.
Wir
hatten bereits weiter oben davon gesprochen, dass der Liberalismus die
merkantilistische Sichtweise überwunden hatte. Nach merkantilistischer Sicht
kommt der Nachteil eines anderen Landes immer dem eigenen Land zugute. Das
Defizit in der Devisenbilanz des Nachbarn schlägt sich in einem Überschuss der
eigenen Devisenbilanz nieder. Der Liberalismus geht demgegenüber davon aus,
dass sich die Beziehungen der einzelnen Volkswirtschaften im Prinzip harmonisch
in dem Sinne entwickeln, dass der Vorteil des einen Landes auch den anderen
Ländern zugute kommt, vorausgesetzt, es existieren freie Märkte und diese
sorgen dafür, dass sich ein Freihandel auf alle beteiligten Länder positiv
wohlfahrtssteigernd auswirken.
Es
sind vor allem drei Argumente, welche in diesem Zusammenhang vorgetragen
wurden. Zur Zeit des kalten Krieges leisteten vor allem die USA, aber auch die
anderen drei Großmächte (Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich)
Entwicklungshilfe, um auf diese Weise Verbündete im ideologischen Kampf zu
gewinnen. Man gewährte den Entwicklungsländern materielle Hilfe, damit diese
sich auf die Seite der Geberländer schlagen. Allerdings kommt hier doch wiederum
ein gewisses merkantilistisches Moment zum Zuge, da ja dem Vorteil des
Entwicklungshilfe zahlenden Landes ein Nachtteil des jeweils ideologischen
Feindes entsprach.
Es
sollen weiterhin eigene Vorteile aus einem hohen Entwicklungsstand der heutigen
Entwicklungsländer vor allem dadurch erzielt werden, als auf diesem Wege ein
Kapitalexport in die Entwicklungsländer ermöglicht wird. Man geht hier vom
Gesetz des abnehmenden Grenzertrages des Kapitals aus. Danach führt zwar jede
Zunahme des Kapitalkoeffizienten (eingesetztes Kapital pro Inlandsprodukt) zu
einer Produktivitätssteigerung. Der Zuwachs der Produktivität (der Grenzertrag)
geht jedoch mit jeder inländischen Investition zurück.
Da der
Entwicklungsstand und damit auch die in den Entwicklungsländern eingesetzte
Kapitalsumme wesentlich geringer ist als in den wirtschaftlich gesehen
hochentwickelten Staaten trägt ein Kapitalexport zu einem höheren Ertrag aus
den Investitionen bei und dies ist solange der Fall, als der Grenzertrag in den
Entwicklungsländern noch höher ausfällt als in den hochentwickelten
Volkswirtschaften. Eine Entwicklungshilfe in Form von Kapitalexport trägt
also zu einem materiellen Gewinn der Unternehmungen aus den industrialisierten
Ländern bei.
Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass dieser höhere Ertrag aus einem Kapitalexport nur
dann erzielt werden kann, wenn die Investoren auch sicher sein können, dass die
marktwirtschaftliche Ordnung in den Entwicklungsländern erhalten bleibt und
dass sie deshalb diese höheren Erträge auch kapitalisieren können. Genau dies
ist jedoch in einer Reihe von Entwicklungsländern nicht der Fall. Es muss stets
damit gerechnet werden, dass die bestehenden Regierungen in einem
Entwicklungsland im Rahmen einer Revolution gestürzt werden und dass in diesem
Zusammenhange das fremde Erwerbsvermögen sozialisiert wird.
Entscheidend
ist nun, dass diese Gefahr auch nicht dadurch abgewendet werden kann, dass die
hochentwickelten Staaten mit den Regierungen der Entwicklungsländer Verträge
abschließen, in denen zugesagt wird, das fremdländische Kapital nicht zu
sozialisieren. Im Falle einer Revolution wird ja gerade die bisherige Regierung
gestürzt und die neue aus einer Revolution hervorgehende Regierung wird sich
sicherlich nicht an diese Abmachungen halten. Gerade weil die ausländischen
Investoren mit der bisherigen verhassten Regierung liiert waren, verstärkt sich
die Gefahr, dass dieses ausländische Vermögen beschlagnahmt wird.
Einen
gewissen Schutz vor Vermögensverlust aufgrund von Nationalisierungen können die
ausländischen Investoren nur dadurch erzielen, dass die Regierungen der
hochentwickelten Staaten Bürgschaften übernehmen und durch gezielte
Entwicklungshilfe dazu beitragen, dass die Gefahr einer Revolution aus sozialen
Gründen verringert wird.
Entwicklungshilfe
kann drittens auch dadurch der hilfeleistenden Volkswirtschaft materielle
Vorteile bringen, da mit der wirtschaftlichen Weiterentwicklung in den
Entwicklungsländern Märkte entstehen und damit die Möglichkeit eröffnet wird,
durch neue Absatzmärkte die eigene Produktion steigern zu können. Wichtig ist
in diesem Zusammenhang vor allem, dass Produktivitätssteigerungen vor allem
dadurch erzielt werden können, dass die Unternehmungen zu Massenproduktion
übergehen. Die an und für sich hohen Entwicklungskosten stellen fixe Kosten
dar, ihre Höhe hängt nicht von der Produktionsmenge ab, sie sind in ihrer
absoluten Summe gleich hoch, ob viel oder wenig produziert wird. Je höher
jedoch die produzierte Menge ausfällt, um so geringer sind die Stückkosten, da
auf der einen Seite die fixen Kosten auf immer größere Mengen umgelegt werden
können und da auf der anderen Seite die variablen Stückkosten dieser Produkte
zumeist gering sind.
Die
Unternehmungen in den hochentwickelten Staaten stehen nun oftmals vor dem
Dilemma, dass der Übergang zu einer Massenproduktion daran scheitert, dass eine
Massenproduktion nur gewinnbringend wäre, wenn eine bestimmte Mindestmenge
produziert würde und diese Mindestmenge den inländischen Absatz übersteigt.
Hier würden neue Absatzmöglichkeiten in den Entwicklungsländern die Voraussetzungen
für eine gewinnbringende Massenproduktion herbeiführen.
Nun
wird diese Betrachtungsweise bisweilen damit kritisiert, dass bei einer
Industrialisierung in den heutigen Entwicklungsländern auch das Angebot der
Entwicklungsländer ansteige und mit ihm der Import dieser Güter in die
hochindustrialisierten Volkswirtschaften.
Der
Kritik, dass mit dem Entwicklungsstand der heutigen Entwicklungsländer auch die
Konkurrenz in den hochentwickelten Volkswirtschaften zunehme, wird dadurch
begegnet, dass gerade auch Außenhandel zwischen hochentwickelten
Volkswirtschaften möglich sei und dass stärkerer Wettbewerb zu stärkerem Produktivitätswachstum führe, sodass per Saldo die
Nachfrage nach den Produkten der hochentwickelten Volkswirtschaften stärker
steige als das zusätzliche Angebot aus den Entwicklungsländern.
Als
Beweis hierfür lässt sich auf die Erfahrungen hinweisen, welche mit der
Liberalisierung innerhalb Europas in den letzten Jahrzehnten gemacht wurden.
Auch damals wurde von Gegnern einer Liberalisierung die Befürchtung geäußert,
diese werde der inländischen Industrie schaden. De facto nahm jedoch gerade
aufgrund der Liberalisierung (durch Abschaffung der Zölle) und der damit
verbundenen Zunahme der Produktivität das Inlandsprodukt der europäischen
Staaten in so starkem Maße zu, dass inländische wie ausländische Unternehmungen
ihren Absatz und damit auch ihren Gewinn vergrößern konnten.